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Chlamydienscreening mittels UrinprobeSeit dem 1. Januar 2009 soll der Nachweis von Chlamydia trachomatis gemäß der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur "Mutterschaftsvorsorge" (MuVo) zur Empfängnisregelung (sexuell aktive, beschwerdefreie Frauen bis zum abgeschlossenen 25. Lebensjahr) und zum Schwangerschaftsabbruch nur noch durch den Erregernachweis mittels Nukleinsäureamplifikationstechnik (NAT) im Urin erfolgen. Konkrete Empfehlungen zur Materialgewinnung und Verarbeitung werden leider nicht gemacht. Empfehlungen zur UringewinnungOptimal für das Chlamydien-Screening wäre die erste Portion des ersten Morgenurins. Dies lässt sich in der Praxis jedoch nur schwer realisieren, da ein zweiter Arztbesuch nötig wäre. Alternativ empfehlen wir (Labor Enders) folgendes Vorgehen:
Können Zervixabstriche weiterhin untersucht werden?Für Patientinnen mit privater Krankenversicherung, bei kurativen Fragestellungen (z. B. Zervizitis) oder bei Selbstzahlerleistungen können natürlich weiterhin Zervixabstriche untersucht werden. Auch in diesen Fällen sollte aus unserer Sicht ein entsprechend empfindliches NAT-Verfahren zum Einsatz kommen.
Für weitere Frage stehen Ihnen gerne Dr. med. Friedemann Tewald (0711 6357-119) und Dr. med. Martin Enders (0711 6357-117) zur Verfügung.
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