| Home · Sitemap · Impressum |
|||
|
2. Parameter aus anderen Materialien |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Für den kulturellen Erregernachweis siehe Kap. 3.4.
Auch wenn es aus präanalytischer Sicht bei Punktaten unerheblich ist, woher das Punktat stammt - sowohl für Gelenk- als auch Zystenpunktate sowie punktierten Aszites oder Pleuraerguss gelten die gleichen präanalytischen Anforderungen - ist für die Beurteilung der Messwerte die Angabe des Ursprungs des Punktates unabdingbar.
Punktate sollten immer in 2 verschiedenen Abnahmesystemen eingesandt werden:
Es ist zu beachten, dass bei sehr speziellen Fragestellungen (z. B. Tumormarker im Pleurapunktat) nicht für alle Parameter Normwerte existieren. Die Beurteilung ist dann eher qualitativer Natur.
Für den kulturellen Erregernachweis siehe Kap. 3.3., für den viralen Erregernachweis siehe Kap. 4.
Eine Liquorprobe für Parameter, die möglichst sofort nach dem Gewinnen bestimmt werden müssen, sollte zeitnah (<4 h) im Labor eintreffen. Hierzu bitte nativen Liquor einsenden.
Zu diesen Parametern zählen die Zellzahl, die Zelldifferenzierung, Glucose und Lactat.
Für die weitere über die in 2.3.1. genannten Parameter hinausgehende Liquor-Diagnostik muss sowohl Serum als auch Liquor eingesandt werden. Die Blutprobe sollte hierfür zeitgleich mit dem Liquor (z. B. am gleichen Vormittag) entnommen werden.
Dies gilt für die Bestimmung der Blut-Liquor-Schranken-Funktion (Albumin-Quotient), Nachweis autochthon d. h. intrathekal gebildeter Immunglobuline (IgG-, IgM-, IgA-Quotient, oligoklonale Banden) und spezifischer Antikörperindices zum Nachweis einer autochthonen Immunantwort gegen einen bestimmten Krankheitserreger (z. B. bei Borreliose, HSV, VZV, Syphilis oder auch der "MRZ-Reaktion" bei V. a. Enzephalitis disseminata).
Daneben besteht die Möglichkeit des Erregernachweises mittels PCR (z. B. bei HSV, Enteroviren, VZV etc.). Um Kontaminationen zu vermeiden, darf die Liquor-Probe nach der Abnahme nicht mehr geöffnet werden.
Für eine adäquate Diagnostik müssen 2 ml Liquor eingesandt werden. Einige Bestimmungen sind auch bei Einsendung geringerer Liquor-Mengen (z. B. 500 µl) möglich. Für eine Blut-Liquor-Schranke (nur Albumin) werden mindestens 400 µl benötigt, für eine Abklärung der intrathekalen Ig-Produktion nach Reiber 500 µl.
Für den kulturellen Erregernachweis siehe Kap. 3.3.
Für die nicht bakteriologische Stuhldiagnostik wird immer frischer nativer Stuhl benötigt. Viele dieser Parameter werden auf 1 g Stuhl bezogen. Hierfür müssen bestimmte Stuhl-Monovetten verwendet werden, deren Löffel so beschaffen ist, dass er ca. 1 g Stuhl aufnimmt.
Der Stuhl sollte das Labor am Tage der Gewinnung erreichen. Wir bitten daher auf eine Gewinnung an Sonn- und Feiertagen zu verzichten. Lässt sich dies nicht vermeiden, müssen diese Stühle bis zum nächsten Werktag tiefgefroren werden.
Für den kulturellen Erregernachweis siehe Kap. 3.8.
Kapitel 2:andere Präanalytik-Seiten |