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Empfehlungen zum Gestations-Diabetes-Screening in der Schwangerschaft
Die Inzidenz des Gestationsdiabetes hat in den letzen Jahren stark zugenommen. Mittlerweile schätzt man, dass ca. 7-10% der Schwangeren in Deutschland betroffen sind. Zudem werden durch verbesserte Diabeteseinstellung, eine höhere Lebenserwartung und einen generell späteren Schwangerschaftseintritt auch immer mehr Typ I- und Typ II-Diabetikerinnen schwanger. Im Rahmen der HAPO-Studie (Hyperglycaemia and adverse pregnancy outcome) wurde bei 23116 Schwangern ein Glucosetoleranztest mit 75 g durchgeführt. Die Blutzuckerwerte des oGTT (nüchtern, nach 1 h und nach 2 h) wurden in 7 Kategorien eingeteilt und folgenden Parametern gegenübergestellt: fetale Makrosomie, C-Peptid im Nabelschnurblut, primäre Kaiserschnittrate, neonatale Hyperglykämie. Ergebnisse der HAPO-Studie1. Es gibt keinen Schwellenwert, d.h. die kindlichen Komplikationen nehmen mit steigenden mütterlichen BZ-Werten kontinuierlich zu. Neue Grenzwerte orientieren sich nicht mehr am mütterlichen Risiko, sondern am kindlichen Outcome. 2. Ein Gestationsdiabetes liegt bereits vor, wenn ein Wert auffällig ist. Der Begriff „Glucose-Toleranzstörung“ sollte für Schwangere nicht mehr verwendet werden. Da die Insulinresistenz bei jeder Schwangeren im Laufe der Schwangerschaft zunimmt, ist der oGTT besonders kritisch zu beurteilen, wenn er bereits im 1. Trimenon durchgeführt wurde. Schwangere, die zu diesem Zeitpunkt im oberen Normbereich liegen, werden mit großer Wahrscheinlichkeit im 2. Trimenon einen Gestationsdiabetes entwickeln, hier sollte frühzeitig interveniert werden (zunächst diätetische Beratung und Kontrollen). Der Glucosetoleranztest mit 50 g hat zweifelsohne den Vorteil, dass die Patientin nicht nüchtern in die Praxis kommen und nur eine Stunde warten muss. Aus unserer Sicht ist er aber dennoch durchaus kritisch zu werten: 1. Bei auffälligem oder grenzwertigem Ausfall (eine Stunde nach Belastung >134 mg/dl) wird die Durchführung des 75-g-oGTT empfohlen, da nur dieser – laut Leitlinie – für die Diagnosestellung „Gestationsdiabetes“ zugelassen ist. Zu diesem zweiten Test werden nach aktueller Literatur1) ca. 40% der Patientinnen einbestellt. 2. Ein zweiter Test bedeutet eine erneute Glucosebelastung für den Feten und in einigen Fällen auch eine Glucosebelastung für Gestationsdiabetikerinnen, was absolut kontraindiziert wäre.
Für Deutschland gelten aktuell folgende Empfehlungen: Bei Schwangeren, bei denen ein manifester Diabetes mell. ausgeschlossen wurde, soll der oGTT möglichst nüchtern mit 75 g Glucose in der 24. - 28.SSW, bei Risikopatientinnen schon im 1. Trimenon, durchgeführt werden. Die Durchführung muss im venösen Plasma erfolgen. Die Messung im Kapillarblut ist nicht mehr zulässig. Ebenso wenig dürfen für die Messung patientennahe Glucose-Messgeräte verwendet werden.
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 15.12.2011 sieht zunächst eine Testung mit 50 g Glucose vor. Erst bei Auffälligkeit dieses Tests soll der 75-g-oGTT durchgeführt werden. Therapieempfehlungen bei Gestationsdiabetes:Wurde ein Gestationsdiabetes diagnostiziert, sollte die Behandlung anhand der aktuellen Leitlinien zum Gestationsdiabetes erfolgen. Material/Kosten:3 x 0,5 ml NaF-Blut 3 x € 2,33 (GOÄ: 3560) Literatur:[1] Metzger B. et al.: Hyperglycemia and adverse pregnancy outcomes. NEJM 2008;358:1991-2002
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