Oraler Glucose-Toleranztest mit 75 g Glucose (nüchtern)

Praktische Durchführung

Die nüchterne Schwangere erhält 75 g Glucoselösung zu trinken.

Soll die Glucosebestimmung im Labor erfolgen, wird der Patientin vor der Glucosegabe, nach einer und nach zwei Stunden Blut in einem GlucoExact-Röhrchen abgenommen. Wichtig: Die Röhrchen müssen bis zur Markierung gefüllt sein.

Folgende Standardbedingungen sollten eingehalten werden:

  • mindestens 8 Stunden Nahrungskarenz, letzte Mahlzeit am Vorabend bis 22 Uhr, nicht rauchen
  • normale Ess- und Trinkgewohnheiten und keine außergewöhnliche körperliche Belastung in den letzten 3 Tagen vor dem Test
  • keine kontrainsulinäre Medikation am Morgen vor der Untersuchung
  • Testdurchführung morgens zwischen 6 Uhr und 9 Uhr
  • während des Tests sollte die Schwangere sitzen und nicht rauchen
  • keine Durchführung anderer Untersuchungen in diesen 2 Stunden
  • keine akute Erkrankung, keine Bettruhe
  • keine Vor-Operationen am oberen Magen-Darm-Trakt

Grenzwerte Glucose aus venösem Plasma

nüchtern < 92 mg/dl (5,1 mmol/l)
nach 1 Stunde < 180 mg/dl (10,0 mmol/l)
nach 2 Stunden < 153 mg/dl (8,5 mmol/l)

Empfehlungen bei Glucosebestimmung in der Praxis

Wird die Glucosemessung in der Praxis durchgeführt, wird der Patientin je nach Testvariante
– nach einer Stunde (50-g-oGTT) oder
– nüchtern, nach einer und nach zwei Stunden (75-g-oGTT)
EDTA-Blut oder NaF-Blut abgenommen.

Die Glucosemessung muss mit einem geeichten Messverfahren durchgeführt werden, und es müssen regelmäßig Ringversuche und interne Qualitätskontrollen durchgeführt werden. Insbesondere Handmessgeräte weisen eine zu große Messungenauigkeit auf und dürfen laut Richtlinien nicht verwendet werden.

Da die Grenzwerte in den Mutterschafts-Richtlinien für die Messung im venösen Plasma gültig sind, muss bei Messung im venösen Vollblut (z. B. im EDTA-Blut ohne vorherige Zentrifugation) das Ergebnis auf Plasma umgerechnet werden. Hierzu ist das Ergebnis im Vollblut mit dem Faktor 1,11 zu multiplizieren. Die neuere Generation des HaemoCue-Gerätes lässt sich so einstellen, dass das Gerät diese Korrektur automatisch vornehmen kann.

Für die Durchführung des oGTT mit 75 g in der Praxis ist die EBM-Ziffer 01777 vorgesehen.
Diese Ziffer beinhaltet nicht die Kosten für die Glucoselösung.
Erfolgt die Messung der Glucose in der Praxis, kann die Ziffer 01812 abgerechnet werden.