Screening auf Hepatitis B und C als neuer Bestandteil der Gesundheitsuntersuchung (Check-up)

Versicherte ab dem vollendeten 35. Lebensjahr haben ab dem 1. Oktober 2021 im Rahmen der allgemeinen Gesundheitsuntersuchung (Gesundheits-Check-up) einmalig Anspruch auf ein Screening hinsichtlich einer Infektion mit Hepatitis-B- (HBV) und Hepatitis-C-Virus (HCV). Damit sollen möglicherweise vorliegende, aber noch nicht festgestellte Infektionen mit HBV und/oder HCV erkannt werden, um gegebenenfalls eine frühzeitige Behandlung einleiten zu können. Liegt der letzte Check-up weniger als drei Jahre zurück, kann dieses Screening im Rahmen einer Übergangsregelung, längstens bis 31. Dezember 2023, auch separat nachgeholt werden.

HBV und HCV können chronische Infektionen der Leber verursachen, die insbesondere zu Beginn häufig ohne oder mit nur milden klinischen Symptomen einhergehen, so dass diese oft nur zufällig beispielsweise im Rahmen der Abklärung von erhöhten Leberwerten festgestellt werden. Schwerwiegende Spätfolgen chronischer Infektionen mit HBV und HCV sind eine Leberzirrhose und ein Leberzellkarzinom, die durch eine frühzeitig eingeleitete antivirale Therapie verhindert werden können.

Weil gegen die Hepatitis B eine Impfung verfügbar ist, welche von der Ständigen Impfkommission (STIKO) allen Säuglingen, Kindern und Jugendlichen als Standardimpfung empfohlen wird, sollte vor der Untersuchung der diesbezügliche Impfstatus geklärt werden. Bei vollständiger und erfolgreicher Immunisierung ist das Screening auf Hepatitis B in der Regel verzichtbar. Gegen die Hepatitis C ist eine Impfung derzeit nicht verfügbar.

Für die Inanspruchnahme des Screenings auf Infektionen mit HBV und/oder HCV und das damit verbundene Beratungsgespräch im Rahmen der allgemeinen Gesundheitsuntersuchung wurde die GOP 01734 als Zuschlag zur GOP 01732 in den EBM aufgenommen. Diese ist ab dem vollendeten 35. Lebensjahr einmalig berechnungsfähig.

Im Labor erfolgt das Screening als Stufendiagnostik. Die neue GOP 01865 umfasst die Untersuchung auf HBs-Antigen und HCV-Antikörper. Bei reaktivem/positivem Ergebnis findet die dann notwendige Bestätigungsdiagnostik aus der bereits vorliegenden Blutprobe mittels HBV-DNA- bzw. HCV-RNA-Bestimmung statt. Hierfür stehen die neuen GOPs 01866 und 01867 als Zuschlag zur GOP 01865 zur Verfügung.

Die Vergütung der neuen GOPs erfolgt extrabudgetär und geht, wie für präventive Leistungen üblich, nicht in das Laborbudget ein.

Für die o.g. Untersuchungen wird eine Serum-Monovette benötigt. Die Laboranforderung erfolgt bei Verwendung eines Überweisungsscheines für Laboratoriumsuntersuchungen Muster 10 durch Ankreuzen des Kästchens „Präventiv“ und den Vermerk „Hepatitis B und C Screening als Gesundheitsuntersuchung“. Bei Order-Entry-Anforderung sind im Bereich Serologie des Facharzt-Labors die Zusatzangabe „Präventiv“ zu markieren und die Untersuchungen „HBsAg“ und „Hepatitis-C-AK“ anzufordern.  

GOP für die Leistungen in der Praxis
GOPBeschreibungBewertung
01734Zuschlag zur GOP 01732 (Gesundheitsuntersuchung bei Erwachsenen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) für das Screening auf Hepatitis-B- und/oder Hepatitis-C-Virusinfektion41 Pkt. /
4,56 €
01744Screening auf Hepatitis-B- und/oder Hepatitis-C-Virusinfektion im Rahmen der Übergangsregelung41 Pkt. /
4,56 €
GOP für die Laborleistungen
GOPBeschreibungBewertung
01865Nachweis von HBs-Antigen und/oder HCV-Antikörpern105 Pkt. /
11,68 €
01866Zuschlag zur GOP 01865 für die Bestimmung der Hepatitis-B-Virus-DNA bei reaktivem Ergebnis der Untersuchung auf HBs-Antigen805 Pkt. /
89,55 €
01867Zuschlag zur GOP 01865 für den Nukleinsäurenachweis von Hepatitis-C-Virus-RNA bei reaktivem Ergebnis der Untersuchung auf HCV-Antikörper360 Pkt. /
40,05 €

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