Daten zur RSV-Aktivität – Erregernachweise im Labor Enders

Weiterhin RSV-Aktivität zu beobachten.

Laut dem Robert Koch Institut (RKI) hatte die RSV-Welle in Deutschland mit der 47. KW 2023 begonnen.
Die Aktivität akuter Atemwegserkrankungen (ARE) sank in der 50. /51. KW 2023, blieb in der 1. und 2. KW 2024 stabil und stieg ab der 4. KW 2024 wieder an. Derzeit deutet sich in Deutschland ein Rückgang ARE und RSV-Erkrankungen an.

! Neue Impfstoffzulassung

RSV-Impfstoff Abrysvo, von der Europäischen Kommission Ende August 2023 zugelassen. Dieser Impfstoff kann werdenden Müttern im letzten Schwangerschaftstrimenon verabreicht werden. Ziel ist es hiermit Säuglinge in den ersten Lebensmonaten vor schweren Atemwegserkrankungen zu schützen (Nestschutz durch passive Immunisierung). Der Zulassungsstudie ( Schwangere: 3.695 Abrysvo, 3.697 Placebo) zufolge, reduziert der Impfstoff zu 82% (Impfung zwischen 24.-36. Schwangerschaftswoche) und 91% (Impfung zwischen 32.-36. Schwangerschaftswoche) das Risiko für schwere RSV-bedingte Atemwegserkrankungen innerhalb der ersten 3 Lebensmonate. Innerhalb der ersten 6 Lebensmonate lag der Schutz bei 62% (Impfung zwischen 24.-36. Schwangerschaftswoche) und 77% (Impfung zwischen 32.-36. Schwangerschaftswoche).

Anfang Juni 2023 wurde bereits ein adjuvierter RSV-Impfstoff – Arexvy – ausschließlich für Senioren über 60 Jahren zugelassen. Das im Impfstoff enthaltene Adjuvans (AS01E), verstärkt die Immunantwort.
In dieser Zulassungsstudie (Erwachsene über 60 Jahre: 18.488 Arexvy, 18.479 Placebo) wurde ein Schutz von 86% vor schweren RSV-Erkrankungen (mindestens 3 Symptome einer tiefen Atemwegserkrankung) erzielt. Bei mindesten 2 Symptomen einer tiefen Atemwegserkrankung lag der Schutz bei 67%.

Somit stehen für zwei Bevölkerungsgruppen, die am häufigsten von schweren RSV-Erkrankungen betroffen sind, Impfstoffe zur Verfügung. Allerdings stellt sich die Frage inwieweit Kinder mit einem verfrühten Geburtstermin von einer mütterlichen Impfung profitieren. Im Falle einer Frühgeburt bzw. bei Kindern mit angeborenen Herz- Lungenerkrankungen kommt die Palvizumab-Prophylaxe bzw. Nirsevimab (siehe unten)sicherlich weiterhin zum Einsatz.

! Neuer monoklonaler Anti-RSV F-Protein Antikörper auf dem Markt

Im September 2022 wurde ein weiterer monoklonaler Anti-RSV F-Protein-Antikörper (Nirsevimab) durch die EMA zugelassen, der seit 1.September 2023 in Deutschland zur Verfügung steht. Im Vergleich zu Palivizumab, der bisher nur bei Kindern mit erhöhtem Risiko für eine schwere RSV-Infektion zugelassen und angewendet wird, kann Nirsevimab auch bei gesunden Neugeborene/Säuglinge ohne Grunderkrankung eingesetzt werden. Am 2. Nov. 2023 hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine Pressemitteilung herausgegeben, die auf die konkretisierte Verordnungsmöglichkeiten von Nirsevimab bei Risikogruppen eingeht. Ob Nirsevimab in Deutschland in der Breite als RSV-Prophylaxe eingesetzt werden soll, wird die STIKO nicht vor 2024 entscheiden.

RSV-Nachweis der vergangenen Jahre – Labor Enders :

Im Jahr 2022 konnten wir etwa ab der 45. KW eine ansteigende RSV-Aktivität beobachten. Im Vorjahr 2021 war jedoch bereits ab Mitte Mai eine hohe RSV-Aktivität zu beobachten. Insbesondere im Herbst 2021 waren viele Kinder RSV-positiv.

Die Palivizumab-Prophylaxe hängt vom jährlich wechselnden Beginn der RSV-Saison zwischen den Monaten November und Dezember ab. 2019/2020 hatten wir eine späte Saison mit einer erhöhten RSV-Nachweisrate ab Januar 2020. Für die Saison 2020/2021 wäre eine frühe Saison zu erwarten gewesen, dies konnten wir aber in diesem Jahr so nicht beobachten. Insgesamt war nur eine geringe RSV-Aktivität bis Mitte Mai 2021 zu verzeichen, was mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die in der SARS-CoV2-Pandemie getroffene Covid-19-Notmaßnahmenverordnung zurückzuführen war. Inwieweit RSV-Infektionen zukünftig wieder zyklisch auftreten, bleibt abzuwarten.

Anteil des positiven Erregernachweises mittels PCR

KalenderwochePositiver NachweisZahl der insgesamt getesten ProbenPositivrate (%)
33/2021132454
34132454
35143243
36437756
37477563
3810512981
3912514984
4015918885
4117821981
4222428279
4322027879
4413518872
4521827081
464512536
476312451
48389440
49237132
50175233
5184717
52/202111010
1/202221315
232214
30230
432015
5090
6080
70170
80110
90100
10070
110140
120160
130110
140100
15060
160160
170120
180120
190100
20/20220130
21090
22070
230110
24090
25060
26060
27040
28050
29090
30090
31030
32010
33080
34030
35060
36060
37090
380170
391176
40080
411157
4231916
4321216
4422110
4582236
46/2022173450
47286047
485210749
496416539
50217528
51316846
52/202272528
01/2023185235
02/2023205834
03/202373719
04/202343213
05/202352421
06/202343013
07/202332811
08/20231195
09/202342814
10/20230200
11/20230100
12/20231176
13/20231128
14/2023090
15/2023080
16/20230150
17/20230120
18/2023040
19/2023090
40/20231205
41/20231137
42/20230100
43/20230150
44/202311010
45/20231244
46/20230210

47/20231264
48/20231176
49/202362821
50/202372726
51/2023143145
52/202331421
01/202452421
02/20242316
03/2024124129
04/2024124129
05/2024215042
06/202475413
07/2024166525
08/20241323
09/202475114
10/20243565

S2k-Leitlinie „Leitlinie zur Prophylaxe von schweren Erkrankungen durch Respiratory Syncytial Virus (RSV) bei Risikokindern“ Aktualisierung 2023 / Version 5.0

https://g-f-v.org/awmf-s2k-leitlinie-leitlinie-zur-prophylaxe-von-schweren-erkrankungen-durch-respiratory-syncytial-virus-rsv-bei-risikokindern/

Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) – 2. November 2023

https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1141/

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