STIs werden vor allem durch folgende Erreger verursacht: Chlamydia trachomatis, Neisseria gonorrhoeae, Treponema pallidum (Syphilis), Herpes-simplex-Virus 1 und 2 (HSV-1/-2), Mycoplasmen und Ureaplasmen sowie seltener Trichomonas vaginalis, Haemophilus ducreyi und die Chlamydien-Serotypen L1-L3, die das Lymphogranuloma venereum (LGV) verursachen.
Darüber hinaus gehören auch Infektionen mit HIV, Hepatitis B Virus (HBV), Hepatitis C Virus (HCV) und den humanen Papillomviren (HPV) zu den STI. Infektionen mit HIV, HBV und HCV werden üblicherweise mittels Blutuntersuchungen diagnostiziert, HPV-Infektionen werden mittels Spezialabstrich abgeklärt.
Seit Kurzem sind neben Chlamydia trachomatis und Mycoplasma genitalium auch Neisseria gonorrhoeae, Trichomonas vaginalis und HSV zu Lasten der GKV als PCR-Untersuchung anforderbar. Folgende Erreger-Kombinationen können Sie bei uns anfordern:
STI PCR-Panel GKV:
- Chlamydia trachomatis
- Mycoplasma genitalium
- Neisseria gonorrhoeae
- Trichomonas vaginalis
Informationen zu Abrechnung, Budgetbefreiung und Ausschlüssen:
Das komplette Panel wird über die GOP 32852 mit 38,40 € abgerechnet.
Besteht jedoch der Verdacht einer meldepflichtigen Erkankung (z.B. N. gonorrhoeae), so belastet diese Diagnostik durch Angabe der Ausnahmekennziffer GOP 32006 Ihr Laborbudget nicht. Wichtig: Eine kulturelle Anzucht kann nur in begründeten Einzelfällen und nur für N. gonorrhoeae gleichzeitig erfolgen („V.a. Gonorrhö mit Resistenz“).
Neben der GOP 32852 sind kulturelle Untersuchungen und/oder Antigennachweise zum Nachweis von Mykoplasmen, Ureaplasmen und/oder C. trachomatis nicht berechnungsfähig.
Besteht von Seiten der Patientin bzw. des Patienten der Wunsch möglichst viele STIs auszuschließen, so können wir folgende Panels als IGel anbieten:
STI PCR-Panel 1:
- Chlamydia trachomatis
- Neisseria gonorrhoeae
- Mycoplasma genitalium
- Mycoplasma hominis
- Trichomonas vaginalis
- Ureaplasma parvum
- Ureaplasma urealyticum
STI PCR-Panel 2:
- Herpes simplex Virus 1 (HSV1)
- Herpes simplex Virus 2 (HSV2)
- Varicella-Zoster-Virus (VZV)
- Treponema pallidum*
- Haemophilus ducreyi
* Eine Infektion mit Treponema pallidum sollte zusätzlich immer auch mittels Blutprobe abgeklärt werden.
Die zu Lasten der GKV abrechenbaren Parameter (insbesondere HSV-1/-2) können auch als Einzeluntersuchung angefordert werden.
Um die STI-Panel-Diagnostik durchführen zu können, benötigen wir einen Genitalabstrich (Cervix/Urethra) oder Ersttrahlurin (5-10 ml). Bitte verwenden Sie hierfür das bei uns beziehbare Cobas®PCR-Medium (s.u.: Übersicht Probenabnahmegefäße). In Ausnahmefällen können Sie für Genitalabstriche auch einen trockenen Abstrich verwenden. Soll parallel zur PCR eine HSV-Schnellkultur erfolgen, verwenden Sie bitte das Transportmedium für die Viruskultur (mit der roten Kappe).
Für die Untersuchung eines Panels schreiben Sie am besten „STI PCR-Panel GKV“, „STI PCR-Panel 1“ bzw.
„STI PCR-Panel 2“ auf den Anforderungsschein. Unseren IGeL Anforderungsschein haben wir auf hier zum Download bereitgestellt:
Bei einer kassenärztlichen Anforderung verwenden Sie bitte den Muster 10 Schein.