Multiplex-PCR-Panels im Bereich sexuell übertragbarer Infektionen (STI)

STIs werden vor allem durch folgende Erreger verursacht: Chlamydia trachomatis, Neisseria gonorrhoeae, Treponema pallidum (Syphilis), Herpes-simplex-Virus 1 und 2 (HSV-1/-2), Mycoplasmen und Ureaplasmen sowie seltener Trichomonas vaginalis, Haemophilus ducreyi, Mycoplasma genitalium und die Chlamydien-Serotypen L1-L3, die das Lymphogranuloma venereum (LGV) verursachen.

Darüber hinaus gehören auch Infektionen mit HIV, Hepatitis B Virus (HBV), Hepatitis C Virus (HCV) und den humanen Papillomviren (HPV) zu den STI. Infektionen mit HIV, HBV und HCV werden üblicherweise mittels Blutprobe diagnostiziert, HPV-Infektionen werden mittels Spezialabstrich abgeklärt.

Seit Kurzem sind neben Chlamydia trachomatis und Mykoplasmen auch Neisseria gonorrhoeae, Trichomonas vaginalis und HSV  zu Lasten der GKV als PCR-Untersuchung anforderbar. Folgende sinnvolle Erreger-Kombinationen können Sie bei uns anfordern:

Panel STI-GKV:

  • C. trachomatis
  • M. genitalium
  • N. gonorrhoeae
  • T. vaginalis

Informationen zu Abrechnung, Budgetbefreiung und Ausschlüssen:

Das komplette Panel wird über die GOP 32852 mit 40,00 € abgerechnet.

Besteht jedoch der Verdacht einer meldepflichtigen Erkankung (z.B. N. gonorrhoeae), so belastet diese Diagnostik durch Angabe der Ausnahmekennziffer GOP 32006 Ihr Laborbudget nicht. Wichtig: Eine kulturelle Anzucht kann nur in begründeten Einzelfällen und nur für N. gonorrhoeae gleichzeitig erfolgen („V.a. Gonorrhö mit Resistenz“).
Neben der GOP 32852 sind kulturelle Untersuchungen und/oder Antigennachweise zum Nachweis von Mykoplasmen, Ureaplasmen und/oder C. trachomatis nicht berechnungsfähig.

Besteht von Seiten der Patientin bzw. des Patienten der Wunsch möglichst viele STIs auszuschließen, so können wir folgende Panels als IGel anbieten:

Panel STI-1:

  • C. trachomatis
  • M. genitalium
  • M. hominis
  • N. gonorrhoeae
  • T. vaginalis
  • U. parvum
  • U. urealyticum

Panel STI-2plus:

  • Herpes simplex Virus 1 (HSV1)
  • Herpes simplex Virus 2 (HSV2)
  • Varicella-Zoster-Virus (VZV)
  • Treponema pallidum*
  • C. trachomatis L1-L3 (Lymphogranuloma venereum)
  • Haemophilus ducreyi

* Eine Infektion mit Treponema pallidum sollte zusätzlich immer auch mittels Blutprobe abgeklärt werden.

Die zu Lasten der GKV abrechenbaren Parameter (insbesondere HSV-1/-2) können auch als Einzeluntersuchung angefordert werden.

Um die STI-Panel-Diagnostik durchführen zu können, benötigen wir einen Genitalabstrich (Cervix/Urethra) oder Ersttrahlurin (5-10 ml). Bitte verwenden Sie hierfür das bei uns beziehbare Cobas®PCR-Medium. In Ausnahmefällen können Sie für Genitalabstriche auch einen trockenen Abstrich verwenden. Soll parallel zur PCR eine HSV-Schnellkultur erfolgen, verwenden Sie bitte das Transportmedium für die Viruskultur (mit der roten Kappe).

Für die Untersuchung eines Panels schreiben Sie am besten „Panel STI-GKV“, „Panel STI-1“ bzw. „Panel STI-2plus“ auf den Anforderungsschein.

Unseren IGeL Anforderungsschein haben wir auf hier zum Download bereitgestellt.

Bei einer kassenärztlichen Anforderung verwenden Sie bitte den Muster 10 Schein.