Multiplex-PCR-Panels im Bereich sexuell übertragbarer Infektionen (STI)

Aktualisiert 07/2025

STIs werden vor allem durch folgende Erreger verursacht: Chlamydia trachomatis, Neisseria gonorrhoeae, Treponema pallidum (Syphilis), Herpes-simplex-Virus 1 und 2 (HSV-1/-2), Mycoplasmen und Ureaplasmen sowie seltener Trichomonas vaginalis, Haemophilus ducreyi, Mycoplasma genitalium.

Darüber hinaus gehören auch Infektionen mit HIV, Hepatitis B-Virus (HBV), Hepatitis CVirus (HCV) und den humanen Papillomviren (HPV) zu den STI. Infektionen mit HIV, HBV und HCV werden üblicherweise mittels Blutprobe diagnostiziert, HPV-Infektionen werden mittels Spezialabstrich abgeklärt. Auch Mpox, ausgelöst durch das Monkeypox-Virus, kann durch Sexualkontakt übertragen werden.

In diesem Infoschrieben möchten wir Sie über die von uns angebotenen STI-PCR-Panels informieren.

Für die Abklärung einer STI im Rahmen der GKV können wir Ihnen folgendes Panel anbieten:

STI PCR-Panel GKV:
  • Chlamydia trachomatis
  • Mycoplasma genitalium
  • Neisseria gonorrhoeae
  • Trichomonas vaginalis

Informationen zu Abrechnung, Budgetbefreiung und Ausschlüssen:

Das komplette Panel wird über die GOP 32852 mit 38,40 € abgerechnet.

Besteht jedoch der Verdacht einer meldepflichtigen Erkrankung (z.B. N. gonorrhoeae), so belastet diese Diagnostik durch Angabe der Ausnahmekennziffer GOP 32006 Ihr Laborbudget nicht.

Wichtig: Eine kulturelle Anzucht kann nur in begründeten Einzelfällen und nur für N. gonorrhoeae gleichzeitig erfolgen („V.a. Gonorrhö mit Resistenz“).
Neben der GOP 32852 sind kulturelle Untersuchungen und/oder Antigennachweise zum Nachweis von Mykoplasmen, Ureaplasmen und/oder C. trachomatis nicht berechnungsfähig.

Besteht von Seiten der Patientin bzw. des Patienten der Wunsch möglichst viele STIs auszuschließen, so können wir folgende Panels als IGel anbieten. Die Kosten hierfür werden auch von den privaten Krankenkassen übernommen.

Panel STI-1:
  • Chlamydia trachomatis
  • Mycoplasma genitalium
  • Mycoplasma hominis
  • Neisseria gonorrhoeae
  • Trichomonas vaginalis
  • Ureaplasma parvum
  • Ureaplasma urealyticum

Diese Leistung bieten wir zu einem IGEL-Preis von € 52,47 (PKV: € 174,28) an.

Panel STI-2:
  • Herpes simplex Virus 1 (HSV1)
  • Herpes simplex Virus 2 (HSV2)
  • Varicella-Zoster-Virus (VZV)
  • Treponema pallidum*
  • Haemophilus ducreyi

* Eine Infektion mit Treponema pallidum sollte zusätzlich immer auch mittels Blutprobe abgeklärt werden.

Diese Leistung bieten wir zu einem IGEL-Preis von € 69,96 (PKV: € 174,28) an.

Die zu Lasten der GKV abrechenbaren Parameter (insbesondere HSV-1/-2) können auch als Einzeluntersuchung angefordert werden.

Um die STI-Panel-Diagnostik durchführen zu können, benötigen wir einen Genitalabstrich (Cervix/Urethra) oder Ersttrahlurin (5-10 ml). Bitte verwenden Sie hierfür das bei uns beziehbare Cobas®PCR-Medium (s.u.: Übersicht Probenabnahmegefäße). In Ausnahmefällen können Sie für Genitalabstriche auch einen trockenen Abstrich verwenden. Soll parallel zur PCR eine HSV-Schnellkultur erfolgen, verwenden Sie bitte das Transportmedium für die Viruskultur (mit der roten Kappe).

Für die Untersuchung eines Panels schreiben Sie am besten „Panel STI-GKV“, „Panel STI-1“ bzw. „Panel STI-2“ auf den Anforderungsschein. Bei einer kassenärztlichen Anforderung verwenden Sie bitte den Muster 10 Schein. Unseren IGeL Anforderungsschein haben wir auf hier zum Download bereitgestellt: