Alkohol- / Drogenscreening (Urin)

Abstinenzkontrolle

Wenn Sie mit Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr aufgefallen sind, schreibt der Gesetzgeber eine medizinisch-psychologische Untersuchung zur Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis vor. Jetzt müssen Sie sich dazu entschließen, Ihren Alkohol- und / oder Drogenkonsum einzustellen um Ihre Abstinenz nachzuweisen. Dauer und Umfang des Abstinenzprogramms richten sich allerdings nach Ihrer persönlichen Problematik und Vorgeschichte. Allein aus der Verkehrsauffälligkeit ist der Umfang nicht ersichtlich.
Hier ist eine professionelle Begleitung Ihres MPU-Prozesses ratsam.

Überwachungszeitraum

Im September 2013 wurden die Beurteilungskriterien in der Medizinisch-Psychologischen Fahreignungsdiagnostik erweitert und überarbeitet (3. Auflage). Diese greifen ab dem 01.05.2014. Personen, die im Rahmen der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) eine Abstinenzkontrolle mittels Urinscreening zu belegen haben, nach den gültigen CTU-Kriterien zu nicht vorhersehbaren Terminen einbestellt werden und müssen ihren Urin
binnen 24 Stunden und unter Sichtkontrolle abgeben.

Zu Beginn muss der Zeitraum feststehen in dem Sie überwacht, und zu wie vielen Screenings Sie einbestellt werden sollen. Für die MPU ist nach den Beurteilungskriterien für Fahreignung ab 01.05.2014 bei einem Abstinenzzeitraum von 6 Monaten die Beibringung von mindestens 4 unauffälligen Urinproben, bei einem Abstinenzzeitraum von 12 Monaten von mindestens 6 unauffälligen Urinproben gefordert (CTU1). Bitte teilen Sie uns den gewünschten Zeitbereich am Ende dieses Vertrages mit. Sollte eine Verlängerung des Vertrages notwendig sein, muss diese innerhalb der Laufzeit des bestehenden Vertrages erfolgen, so dass Ihnen keine zeitlichen Lücken in der Abstinenzkontrolle entstehen. Das bedeutet für Sie, dass Sie uns im Falle einer Vertragsverlängerung spätestens vor dem letzten Screening die Verlängerung mitteilen. Für diesen Fall fordern die Begutachtungsleitlinien ab 01.05.2014 mindestens 3 weitere gültige Kontrollen pro Halbjahr. Wurde bereits ein einjähriger Abstinenzbeleg erbracht und dieser ist bis zum MPU-Termin älter als 4 Monate, kann die MPU-Stelle zum Beleg der Aufrechterhaltung der Abstinenz weitere Urinanalysen (3 weitere Kontrollen in 4 Monaten) oder eine Haaranalyse eines 3 cm langen Segmentes nachfordern.

Abstinenzvertrag und Untersuchungumfang

Sie können mit unserem Labor einen „Vertrag“ zur Überwachung der Abstinenz (sowohl Alkohol als auch Drogen) abschließen. Die Abstinenzbelege müssen nach den Beurteilingskriterien in der 3. Auflage bei Aklohol-Abstinenz mittels ETG-Analyse belegt werden. Bei vorangegangemnem Betäubungsmittelkomsum ist das Untersuchungsprogramm grundsätzlich polytoxikologisch angelegt (Amphetamine, Benzodiazepine, Cannabinoide, Kokain-Metabolit, Opiate und Methadon). Für den Fall, dass bei Ihnen eine Opiat-Abhängigkeit bestanden hat, muss der Untersuchungsumfang auf Opioide (Buprenorphin, Tilidin, Tramadol, Oxycodon und Fentanyl einschließlich Metabolite) erweitert werden. Nur bei Einhaltung aller vier CTU-Kriterien kann durch uns ein Abschlussbericht für Ihre MPU-Stelle verfasst werden. Im Folgenden wird der Ablauf einer solchen Überwachung durch unser Labor beschrieben:

Einbestellung

Bei jeder Probenahme erfolgt eine Lichtbildkontrolle mit entsprechender Dokumentation. Bitte bringen Sie deshalb zu jedem Termin einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit, dessen Nummer Sie uns zuvor mitgeteilt haben. Abgelaufene oder Ersatzdokumente (z.B. VVS – Ausweis etc.) können nicht akzeptiert werden.

Die Termine, die im Rahmen Ihres Kontrollprogramms vergeben werden, sind unvorhersehbar, d. h.Sie werden von uns spontan telefonisch einbestellt. Nach Einbestellung müssen Sie binnen 24 Stunden in unserem Labor zur Urinabgabe erscheinen. Damit diese Frist ihrerseits eingehalten werden kann, erfolgt die Einbestellung ausschließlich telefonisch. Sie geben uns hierfür im Vorfeld eine verbindliche Telefonnummer an. Es liegt in Ihrer Verantwortung, dass sie auf dieser Nummer erreichbar sind. Sie sind verpflichtet, den Anrufbeantworter / die Mailbox abzuhören oder, wenn diese Option nicht besteht, regelmäßig in Ihrer Liste der entgangenen Anrufe nachzusehen, ob Sie von uns angerufen wurden. Wird der Anruf von anderen Personen entgegengenommen, liegt es ebenfalls in Ihrer Verantwortung dafür zu sorgen, dass Sie rechtzeitig verständigt werden.

Die 24-Stunden-Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem wir Sie angerufen haben. Dies gilt unabhängig davon, ob einer unserer Mitarbeiter persönlich mit Ihnen gesprochen hat. Der Zeitpunkt des Anrufes wird bei uns dokumentiert. Erscheinen Sie nicht innerhalb der 24-Stunden, gilt das als nicht erschienen und der Vertrag wird von unserer Seite mit sofortiger Wirkung gekündigt.

Urinabgabe

Die Möglichkeit zur Urinabgabe bzw. Blutentnahme besteht Mo – Fr von 08:00–16:00 Uhr. Bei der telefonischen Einbestellung zur Abstinenzkontrolle ist in jedem Falle die 24h-Frist (ab Anrufzeitpunkt) einzuhalten. Bitte achten sie darauf, Ihre Blase nicht kurz vor der Urinabgabe zu entleeren. Die Abgabe erfolgt konform der CTU-Kriterien unter Sicht.

Abbruch

Ein vorzeitiger Abbruch des Vertrages durch den Patienten (z.B. bereits bestandene MPU) bedarf der Schriftform z.B. per e-mail an: anmeldung@labor-enders.de.

Bei unentschuldigt versäumten Terminen erfolgt sofort ein Abbruch des Screening-Programms durch das Labor Prof. Dr. G. Enders MVZ. Dies gilt auch bei wiederholt begründet verschobenen Terminen, da unter solchen Umständen nicht mehr von einer ausreichend lückenlosen Abstinenzkontrolle über den eingangs vereinbarten Zeitraum ausgegangen werden kann.

Bei nachweislichem Manipulationsversuch bei der Urinabgabe erfolgt ein sofortiger Abbruch des Screeningprogramms durch das Labor.

Neubeginn

Nach einem Programmabbruch kann jederzeit ein neues Programm beginnend mit einem neuen Startzeitpunkt begonnen werden. Ergebnisse aus anderen Vertragszeiträumen können nicht mit einbezogen werden.

Begründete Abwesenheit / Urlaub

In den ersten 2 Wochen nach Anmeldung zum Abstinenzprogramms kann keine Abwesenheit angemeldet werden, andernfalls erfolgt ein Abbruch des Screeningprogramms. Bei einem Programm über 12 Monate darf die Summe aller Fehlzeiten nicht mehr als 8 Wochen (56 Tage, Mo – So) betragen, bei einem Programm über 6 Monate nicht mehr als 4 Wochen (28 Tage, Mo – So). Nach den CTU1-Kriterien zur Urteilsbildung in der Medizinisch-Psychologischen Fahreignungsdiagnostik darf die Verfügbarkeit bei einem einjährigen Abstinenzprogramm für nicht länger als 6 Wochen am Stück (42 Tage, Mo – So) unterbrochen sein. Fehlzeiten aufgrund beruflicher Tätigkeit oder Krankheit gelten nur dann als begründet, wenn uns eine unterschriebene Bescheinigung Ihres Arbeitgebers oder ein ärztliches Attest vorliegt. Nach den CTU1-Kriterien zur Urteilsbildung in der Medizinisch-Psychologischen Fahreignungsdiagnostik darf die Verfügbarkeit in Summe nicht länger als 6 Wochen pro Jahr unterbrochen werden. Wenn Sie Urlaub machen oder aus beruflichen Gründen (z. B. Montage, Geschäftsreise) für einen bestimmten Zeitraum nicht verfügbar sind, muss die Meldung mindestens 3 Werktage vorher schriftlich oder per E-Mail (ausschließlich anmeldung@labor-enders.de bei uns vorliegen.

Im Krankheitsfall müssen Sie sich noch am Tage des Erkrankungsbeginns bei uns krank melden. Eine Kopie einer gültigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelber Zettel“), die den Tag des Erkrankungsbeginns einschließt, ist innerhalb von 3 Werktagen nachzureichen.

Sind Sie zum Zeitpunkt einer Einbestellung nicht krank gemeldet, kann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr nachgereicht werden! Eine Ausnahme bilden akute Einweisungen in eine Klinik. In diesem Fall ist jedoch eine Bestätigung der Klinik nachzureichen, dass Sie am Tage der Einbestellung nicht in der Lage waren, zu erscheinen.

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Wichtige Hinweise

Medikamente:

Die aktuelle Medikamenteneinnahme wird bei jeder Einbestellung dokumentiert. Wenn Sie Medikamente eingenommen haben, teilen Sie uns dies bitte unaufgefordert bei jeder Urinabgabe mit (bitte auch nachstehende Hinweise zum ETG beachten). Für ärztlich verordnete Medikamente, deren Wirkstoffe oder Metaboliten den Regelungen der CTU3-Kriterien unterliegen, muss noch vor Untersuchung der Urinprobe ein ärztliches Attest, welches die zwingend notwendige Verordnung dieser Medikamente beweist, vorgelegt werden. Ansonsten ist von einer willkürlichen Aufnahme dieser Substanz(en) auszugehen. Das Programm muss dann abgebrochen werden.

Alkoholabstinenz:

Neben dem Verzicht auf alkoholische Getränke müssen auch alkoholhaltige Lebensmittel wie z. B. Tiramisu, Weinsauce, Konditoreiwaren (Pralinen etc.) gemieden werden. Auch alkoholhaltiges Mundwasser und frei verkäufliche pflanzliche Arzneimittel auf Alkoholbasis (z.B. Iberogast®, Echinacin-Tropfen) dürfen nicht eingenommen werden, da sie in jedem Falle zum Nachweis von ETG im Urin führen. Beachten Sie bitte, dass so genanntes „alkoholfreies Bier (auch Sekt / Wein)“ und naturtrübe Säfte (z. B. Apfelsaft) geringe Mengen an Alkohol enthalten können.

Drogenscreening:

Mohnhaltige Speisen (Mohnkuchen, Mohnbrötchen, Mohnjoghurt) müssen gemieden werden, da sie in jedem Falle ein positives Opiat-Testergebnis liefern. Der Konsum von Hanfprodukten sowie der Aufenthalt in Räumen mit Cannabisrauch in der Umgebungsluft kann ein positives Cannabis-Testresultat im Urin ergeben. Eine unwissentliche Aufnahme von Betäubungsmiteln kann nicht berücksichtigt werden.

Neu ist ab dem 01.05.2014, dass sicher positive Analysenresultate unterhalb der in der chemisch-toxikologischen Untersuchung geforderten Bestimmungsgrenzen auf dem Analysenbefund mitgeteilt und als Konsumnachweis gewertet werden müssen (Beurteilungskriterien für Fahreignung, 3. Auflage). Passen Sie Ihre Verhaltensweisen deshalb vorsorglich entsprechend an!

Wartezeit bis zum ersten Urin-Screening nach letztem Konsum:

Der Beginn einer Alkohol- bzw. Drogenabstinenz ist zeitlich nicht gleichzusetzen mit dem erfolgreichen Bestehen einer Abstinenzkontrolle. Je nach Substanz muss eine Wartezeit eingehelten werden, bis ein Alkohol- / Drogentest im Urin “bestanden” werden kann. Die Wartezeit beim Alkohol beträgt ca. 72 Stunden, bei Kokain etwa 2 Wochen und bei regelmäßigem Cannabis-Konsum sogar 4 bis 6 Monate.

Urinverdünnung:

Der Verdünnungsgrad des Urins wird über die Kreatinin-Konzentration ermittelt. Wir weisen Sie darauf hin, dass bei Vorliegen eines verdünnten Urins d.h. Kreatinin-Konzentration unter 0,2 g/l (z.B. durch übermäßige Flüssigkeitsaufnahme) das Ergebnis des toxikologischen Urin-Screenings von Ihrer MPU- bzw. Führerscheinstelle nicht anerkannt wird. Wir empfehlen Ihnen deshalb in Ihrem eigenen Interesse, vor der Urinabgabe keinesfalls größere Mengen an Flüssigkeit (z. B. Kaffee oder Tee) zu trinken. Bei Abgabe einer Urinprobe, die zweimal in Folge einen Kreatinin-Wert unterhalb von 0,2 g/l aufweisen, muss das Programm abgebrochen werden, da die Befunde dann nicht mehr von der MPU-Stelle anerkannt werden. Eine Ausnahme bilden Zustände und Erkrankungen die als akzeptable medizinische Erklärung ärztlich attestiert sind.

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Anmeldung zur Abstinenzkontrolle (Vertrag)

Meldung von Fehlzeiten / Änderung von Daten

Wenn sie sich mit dem oben beschriebenen Ablauf einverstanden erklären und Interesse an einer Überwachung der Abstinenz durch unser Labor haben, füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus. Die Anmeldung erfolgt vor Ort d.h. im Labor Prof. Enders MVZ, Rosenbergstraße 85, 70193 Stuttgart-West. Bitte bringen sie zur Anmeldung unbedingt ein gültiges amtliches Dokument mit Lichtbild (Personalausweis oder Reisepass) mit. Für den Abschluss eines Patientenvertrages erheben wir einmalig eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von derzeit 30,00 Euro (inkl. MwSt). Die Bearbeitungsgebühr kann nicht zurückerstattet werden, auch wenn der erste Termin nicht wahrgenommen wurde. Bitte beachten Sie, dass sich der Ablauf des Screenings nach den aktuellen Vorgaben in der Fahreignungsbegutachtung richtet und sich während der Vertragslaufzeit ändern kann.
Preisänderungen während der Vertragslaufzeit behalten wir uns ausdrücklich vor.

Wenn Sie bei uns einen Vetrag abeschlossen haben und Fehlzeiten, Änderungen der gespeicherten Daten  bekanntgeben wollen, kann die nur schriftlich erfolgen! Verwenden sie bitte auschließlich das Formular Fehlzeiten / Adressänderung, das Sie auch am Rechner ausfüllen können.

Das Formular ist für folgende Angaben gedacht:

  • Ankündigung von Fehlzeiten
  • Änderung von
    • Anschrift
    • Telefonnummer
    • Laufzeit des Vertrages
    • Anzahl der Termine

Nach dem Ausdrucken muss es nur noch unterschrieben werden und an uns gesendet werden.

Abschlussbericht

Am Ende des Überwachungszeitraums erhalten Sie einen Kumulativbefund mit allen Ergebnissen und eine zertifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der MPU-Stelle, die den Überwachungszeitraum, die Termine der Einbestellung inkl. einer Bewertung der Ergebnisse sowie die Dokumentation Ihrer Fehlzeiten (z.B. Urlaub, Dienstreisen) enthält.

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Weitere Informationen und Beratung über den gesamten MPU-Prozess

Es ist sinnvoll, dass Sie neben den bei uns durchgeführten Laboruntersuchungen eine kompetente Beratung und Standortbestimmung in Anspruch nehmen, bei der Ihre persönliche Geschichte und Ihre Problematik offen besprochen werden können. Zudem ist es ratsam, sich umfangreich über Ablauf und Inhalt der MPU zu informieren. In Ihrer Umgebung gibt es Begutachtungsstellen, die kostenlose Informationsabende durchführen. Dort können Sie nicht nur die Örtlichkeiten kennenlernen, sondern auch Fragen zum Thema MPU stellen und weitere Informationen erhalten. In der folgenden Tabelle sind einige Stellen in unserer Nähe aufgeführt, bei denen Sie sich im Vorfeld informieren können.

Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für die Leistungen der unten genannten Stellen kann keine Gewähr übernommen werden.

Informationsstellen in unserer Nähe

Anbieter Adresse Telefon 
TÜV SÜD Life ServiceFriedrichstr. 9A,  70174 Stuttgart0711 907 11811 
TÜV SÜD Life ServicBerliner Str. 4, 73728 Esslingen0711 396 92711 
pima-mpu GmbHKönigstr. 20, 70173 Stuttgart0711 253 95 26 
IBBKKönigstr. 4, 70173 Stuttgart 0711 997 8855 
PSB Waiblingen KreisdiakonieverbandHeinrich-Küderli-Str. 61, 71332 Waiblingen07151 959 19 112