- Der Antikörpertest kann einen Hinweis auf eine bereits durchgemachte Infektion mit SARS-CoV-2 geben.
- Dieser Test ist NICHT geeignet für die Diagnose bzw. den Ausschluss einer akuten Infektion. Bei klinischem Verdacht auf eine akute COVID-19-Erkrankung sollte eine Untersuchung mittels PCR aus Proben der oberen bzw. tiefen Atemwegen erfolgen.
- Für die bestmögliche Sensitivität empfehlen wir den IgG-Antikörpertest frühestens 3 Wochen nach vermutetem Erkrankungsbeginn durchzuführen.
- Bitte geben sie den (vermuteten) Symptombeginn bzw. Kontaktzeitpunkt auf dem Einsendeschein an.
- Bei Proben, die mehr als 2 bis 3 Wochen nach Erkrankungsbeginn entnommen wurden, beträgt die Sensitivität des SARS-CoV-2-IgG-Antikörpernachweises 94-100%, die Spezifität liegt bei über 99%.
Untersuchungsmaterial: Serum oder EDTA-Plasma
Der indirekte Nachweis einer akuten Infektion mit SARS-CoV-2 ist meldepflichtig (Nachweis einer IgG-Ak Serokonversion, Nachweis von IgM- bzw. IgA-Antikörpern). Aus unserer Sicht besteht für den isolierten Nachweis von SARS-CoV-2-IgG-Antikörpern derzeit keine namentliche Meldepflicht.
Abrechnung:
Die Bestimmung der Antikörper gegen SARS-CoV-2 ist momentan keine Kassenleistung.
Der Test kann angefordert werden als:
IGeL | GOÄ-Ziffer: 4400 (1,0 fach) | 17,49 € |
Privatleistung | GOÄ-Ziffer: 4400 (1,15 fach) | 20,11 € |
Indirekter Erregernachweis mit Zeitbezug zu klinischer COVID-19-Symptomatik
Bei Verdacht auf eine akute Infektion kann der Antikörpernachweis eine Kassenleistung sein.
Ein positiver Antikörpernachweis ist bei V.a. auf akute SARS-CoV-2-Infektion meldepflichtig.