- Antikörper-Teste sind NICHT für die Akutdiagnostik geeignet. Bei klinischem Verdacht auf eine akute COVID-19-Erkrankung sollte eine Untersuchung mittels PCR aus Proben der oberen bzw. tiefen Atemwegen erfolgen.
- Der Antikörper-Nachweis kann
- einen Hinweis auf eine bereits durchgemachte Infektion mit SARS-CoV-2 geben
- bzw. eine Antikörperantwort nach einer COVID 19-Impfung anzeigen.
Zur Kontrolle nach den derzeit verfügbaren Impfungen sind nur Teste geeignet, die Antikörper gegen das Spike-Protein (S) von SARS-CoV-2 nachweisen.
- Ab sofort steht in unserem Labor ein neuer Immunoassay für die quantitative Bestimmung von IgG Antikörpern gegen die S1-Domäne des Spike-Proteins zur Verfügung (Anti-SARS-CoV2-Quantivac-ELISA IgG, Euroimmun). Das Ergebnis wird in BAU/ml (Binding Antibody Units) angegeben. Der Test wurde mit dem neuen „First WHO International Standard for anti-SARS-CoV-2 immunoglobulin“ kalibriert.
- Die Unterscheidung zwischen einer Antikörperbildung nach SARS-CoV-2 Wildvirus-Infektion oder nach einer Impfung ist durch Immunoassays möglich, die nur Antikörper gegen das Nukleokapsid-Protein (N) nachweisen (z.B. SARS-CoV2 polyvalent. ECLIA, Roche). Diese Antikörper treten nach Wildvirus-Infektion auf, nicht jedoch nach einer Impfung mit den derzeit eingesetzten Impfstoffen.
- Für die bestmögliche Sensitivität empfehlen wir Antikörperteste frühestens 4 Wochen nach Erkrankungsbeginn / einer vermuteten SARS-CoV-2 Infektion bzw. nach dem letzten Impftermin durchzuführen. Bei Proben, die mehr als 2 bis 3 Wochen nach Erkrankungsbeginn entnommen wurden, beträgt die Sensitivität des SARS-CoV-2-Antikörpernachweises 93-100%, die Spezifität liegt bei über 99%.
- Bitte geben sie bei Anforderung der Untersuchung die Indikation an: V.a. SARS-CoV-2 Infektion oder Antikörperbestimmung nach Impfung, ebenso Datum des Symptombeginns, Datum des positiven SARS-CoV-2-Erregernachweises im Abstrich bzw. Datum der letzten Impfung.
Untersuchungsmaterial: Serum oder EDTA-Plasma
Der indirekte Nachweis einer akuten Infektion mit SARS-CoV-2 ist meldepflichtig (Nachweis einer IgG-Ak Serokonversion, Nachweis von IgM- bzw. IgA-Antikörpern).
Abrechnung:
Die Bestimmung der Antikörper gegen SARS-CoV-2 ist momentan keine Kassenleistung.
Der Test kann angefordert werden als:
IGeL | GOÄ-Ziffer: 4400 (1,0 fach) | 17,49 € |
Privatleistung | GOÄ-Ziffer: 4400 (1,15 fach) | 20,11 € |
Antikörpernachweis bei V.a. akute Infektion
Der indirekter Erregernachweis mit Zeitbezug zu klinischer COVID-19-Symptomatik kann eine Kassenleistung sein.
Ein positiver Antikörpernachweis ist bei V.a. auf akute SARS-CoV-2-Infektion meldepflichtig.