Untersuchungen in der Schwangerschaft – Übersicht und Info-Flyer

Patienteninfo

  • Kurzer Überblick aller wichtigen Laboruntersuchungen.
  • Grün hinterlegte Links in der Tabelle führen Sie zu den ausführlichen Seiten.
  • Unsere Info-Flyer zum Download finden Sie am Ende der Seite.

Durch die obligatorische Mutterschaftsvorsorge sind eine Reihe von Untersuchungen routinemäßig abgedeckt. Da es einige Infektionen in der Schwangerschaft gibt, die eine Gefahr (Abort, Fehlgeburt, Missbildungen usw.) für das ungeborene Kind darstellen, sind durch die gesetzliche Mutterschaftsvorsorge Untersuchungen der wichtigsten Infektionen vorgesehen. Im Rahmen einer Individuellen Gesundheitsleistung (IGeL) können weitere Infektionen abgeklärt werden bzw. weitere Untersuchungen erfolgen .

Obligatorische Laboruntersuchungen Mutterschaftsvorsorge (MuVo)

Kassenleistung

ZeitpunktLaboruntersuchung
Möglichst früh
in der
Schwangerschaft
– ABO-Blutgruppe und Rh-Faktor (=Rhesusfaktor)
– 1. Antikörpersuchtest (AKS)
– Hämoglobin (Hb)
– Syphilis (Lues)
– Röteln (bei Schwangeren ohne dokumentierte Rötelnimmunität)
– HIV-Infektion (nach Einwilligung)
Chlamydia trachomatis-Infektion
ab SSW 10+0unter bestimmten Voraussetzungen eine Kassenleistung:
Pränatales Screening auf Chromosomenstörungen Trisomie 21, 18 und 13 mit einem nicht-invasiven Pränataltest (NIPT); z. B. dem “Harmony-Test”
ab 12.SSW möglichNicht-invasive Bestimmung des kindlichen Rh-Faktors
ab 6. Monat:Hämoglobin alle 4 Wochen bis 32.SSW, danach alle 2 Wochen bis zur Geburt
24.-27. SSW: 2. Antikörpersuchtest (AKS);

und jetzt (falls noch nicht schon erfolgt) für Rh-Negative zu empfehlen:
Nicht-invasive Bestimmung des kindlichen Rh-Faktors
25.-28. SSW: Screening auf Schwangerschaftsdiabetes: “einfacher” Glucosetoleranztest (50 g-oGTT)
ab 32. SSW: Hepatitis B

Sinnvolle Untersuchungen als Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

ZeitpunktLaboruntersuchung
Möglichst früh
in der Schwangerschaft
– Zytomegalie
Toxoplasmose
– Windpocken
– Ringelröteln
Beachte: Bei einem sog. “begründeten Verdacht” auf eine akute Infektion trägt die Krankenkasse die Kosten (Kassenleistung). Ein begründeter Verdacht besteht, wenn in der Schwangerschaft für die Infektion verdächtige Symptome auftreten oder wenn ein sogenannter signifikanter Kontakt mit einer Infektionsquelle stattgefunden hat.
ab SSW 10+0:Pränatales Screening auf Chromosomenstörungen wie z. B.: Trisomie 21, mit einem nicht-invasiven Pränataltest (“Harmony-Test”)
12.-14. SSW:Pränatales Screening auf Chromosomenstörungen wie z.B.: Trisomie 21 mittels “Ersttrimester-Screening”

Präeklampsie-Screening
25.-28. SSW:Screening auf Schwangerschaftsdiabetes: “großer” Glucosetoleranztest (75 g oGTT)
35.-37. SSW:B-Streptokokken-Infektion

Patienten-Informationen zum Herunterladen:

Praxen können die Patienteninformationen gerne bei unserer Versandabteilung anfordern.